Politik
Werbeaktion: SPÖ hat jetzt auch noch Ärger mit der Polizei
Das hat man sich bei der SPÖ anders vorgestellt: Quer durch Wien begannen Funktionäre die neuen „Mit uns“-Sticker aufzukleben – ohne sich um die Plakatierverornung zu kümmern. Das hat die Polizei auf den Plan gerufen. Nun haben die Verantwortlichen ein Verwaltungsstrafverfahren am Hals.
Stefan Beig
16. März 2023 07:34
Diese SPÖ-Werbeaktion hat nun ein Nachspiel: Dass man nicht überall SPÖ-Sticker hinkleben darf, haben die Verantwortlichen nicht bedacht. Im Bild: SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner.APA/ROLAND SCHLAGER
Das hat man sich bei der SPÖ anders vorgestellt: Quer durch Wien begann sie die neuen „Mit und“-Sticker aufzukleben, ohne sich dabei um die Plakatierverornung zu kümmern. Das hat die Wiener Polizei auf den Plan gerufen. Nun haben die Verantwortlichen ein Verwaltungsstrafverfahren am Hals.
SPÖ-Mitglieder sollen die Sticker dort aufkleben, „wo viele Menschen sie sehen“
Auf einem Video zeigt die SPÖ, wie sie sich diese Aktion vorstellt: Auf Parkbänken, Telefonzellen, Stangen von Verkehrstafeln und am Türschild der ÖVP-Zentrale werden die „Mit uns“-Sticker aufgeklebt. Auf ihrer Homepage ermutigt die SPÖ Parteimitglieder, sich daran zu beteiligen. „Unsere Kampagne ‚Mit uns‘ gibt es als Sticker, die du überall dort aufkleben kannst, wo viele Menschen sie sehen. Wenn du möchtest, schicken wir dir ein Sticker-Paket zu“.
Plakatiere Österreich #mituns. Sticker und Infos gibts hier: https://t.co/a3cT36boo9 pic.twitter.com/gj1LPwRHCL
— SPÖ (@SPOE_at) March 13, 2023
Auf den Stickern sind Slogans angebracht, wie zum Beispiel: „Mit uns bekommst Du eine gute Pension“ oder „Mit uns kannst Du Dir Dein Leben leisten“.
Plakatierverordnung verbietet das Bekleben öffentlicher Objekte
Das Problem: Parkbänke, Gebäude, Verkehrsschilder sind Objekte im öffentlichen Raum. Ein Twitter-User hat die Wiener Polizei darauf aufmerksam gemacht, die daraufhin mitteilt: Dies könnte „ein Verstoß gegen die sog. Plakatierverordnung“ sein. Das „wird von der zuständigen Stelle geprüft“. Auf „Standard“-Anfrage teilte die Polizei mit: „Es wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.“ Nun werden die Verantwortlichen ausgeforscht.
Laut Plakatierverordnung darf man Fassaden öffentlicher Gebäude, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs oder Post- und Fernmeldewesens (darunter Telefonzellen) nicht mit Druckwerken bekleben. Erlaubt ist das nur an solchen Flächen, die dafür entweder eigens vorgesehen sind oder für die es kein explizites Plakatierverbot gibt.
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