Die ersten 2.900 kWh erhält jeder Haushalt zu einem Arbeitspreis von 10 Cent pro kWh. Die folgenden 30 Cent übernimmt der Staat. Verlangt der Stromversorger mehr als 40 Cent, entfällt der restliche Betrag auf den Kunden.
Warum der Preis dennoch höher ist
Eine Beispielrechnung: Bei einem Strompreis von 50 Cent pro kWh, zahlen Sie prinzipiell 20 Cent, der Staat 30 Cent. Oder? Ganz so einfach ist es doch nicht, denn diese Berechnung berücksichtigt nur den Grundpreis. Zusätzlich fällt noch – wie hierzulande üblich – eine Umsatzsteuer von 20 Prozent an.
„Die Umsatzsteuer wird immer auf den gesamten Rechnungsbetrag zum vollen Preis ermittelt. Also effektiv ist der Zuschuss dann etwas geringer, wenn man diese höhere Umsatzsteuer mitrechnet“, erklärt Kettl.
Heißt: Bei einem Strompreis von 50 Cent pro kWh, zahlen Sie zusätzlich 20 Prozent – also 10 Cent – Umsatzsteuer. Davon werden dann die 30 Cent Unterstützung abgezogen – allerdings ohne Berücksichtigung der Steuer. Der neue, bereits gebremste Strompreise beträgt in Summe also nicht 20, sondern 30 Cent pro kWh.
Eine Beispielrechnung:
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